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	<title>Noltejournal &#124; Magazin &#187; Polizei &#124; Noltejournal | Magazin</title>
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		<title>Die Schwelle überschritten</title>
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		<pubDate>Fri, 08 Jun 2012 04:00:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Maik Nolte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Panorama]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
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		<category><![CDATA[Polizei]]></category>

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		<description><![CDATA[To seek or not to seek - wann durchsuchen Polizeibeamte eine Wohnung, und wann halten sie sich bloß darin auf? In einem Delmenhorster Fall sind die Beamten zu weit gegangen, urteilt das Oldenburger Verwaltungsgericht.]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size: medium;">To seek or not to seek &#8211; wann durchsuchen Polizeibeamte eine Wohnung, und wann halten sie sich bloß darin auf? In einem Delmenhorster Fall sind die Beamten zu weit gegangen, urteilt das Oldenburger Verwaltungsgericht.</span></p>
<div id="attachment_42596" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><a href="http://www.noltejournal.de/Magazin/wp-content/uploads/2012/06/verwaltungsgericht-ol.jpg"><img class="size-medium wp-image-42596" alt="Unscheinbar zwischen ECE und Galeria-Parkhaus gelegen: Das Verwaltungsgericht. BILD: mno" src="http://www.noltejournal.de/Magazin/wp-content/uploads/2012/06/verwaltungsgericht-ol-300x193.jpg" width="300" height="193" /></a><p class="wp-caption-text">Unscheinbar zwischen ECE und Galeria-Parkhaus gelegen: Das Verwaltungsgericht. BILD: mno</p></div>
<p>„Haben Sie überhaupt einen Durchsuchungsbefehl?“ Ein ebenso beliebter wie abgegriffener Satz in TV-Krimis, der gleichwohl einen rechtsstaatlichen Grundsatz widerspiegelt: Eine Hausdurchsuchung darf nur mit richterlicher Genehmigung erfolgen, da sie einen schweren Eingriff in ein Grundrecht darstellt, nämlich die Unverletzlichkeit der Wohnung. Aber ab wann ist eine Durchsuchung eigentlich eine Durchsuchung? Der Polizeieinsatz in einer Delmenhorster Wohnung im vergangenen Sommer mit dem Ziel, einer abzuschiebenden Person habhaft zu werden, war eine – und, da kein richterlicher Beschluss vorlag, rechtswidrig. Das urteilte das Verwaltungsgericht Oldenburg am Mittwoch. Damit dürfte die Abschiebepraxis mancher Ausländerbehörde auf dem Prüfstand stehen.</p>
<p>Am 8. Juli 2011 hatten acht Polizisten das Wohngebäude der Familie Mujaj, die 1993 aus dem Kosovo nach Delmenhorst kam, betreten. Sie waren auf der Suche nach dem 28-jährigen Fitim Mujaj, dessen Abschiebung beschlossen war, und traten in dieser hohen Mannstärke auf, da ein vorangegangener Versuch einige Wochen zuvor angesichts von rund 100 vor dem Haus protestierenden Flüchtlingsaktivisten abgebrochen worden war. Die Beamten überprüften Wohn- und Kellerräume, den Dachboden sowie ein Nebengebäude, ohne Mujaj vorzufinden. Weil die Einsatzkräfte keinen Durchsuchungsbeschluss vorweisen konnten und sie auch kein Einverständnis zu einer Durchsuchung gegeben hatte, reichte die Mutter des Gesuchten als Wohnungsinhaberin Klage gegen das Land Niedersachsen ein. Die Beamten hätten nicht einmal geklingelt, sagte sie vor Gericht.</p>
<p>Die Praxis, eine Wohnung auch ohne Durchsuchungsbeschluss zu betreten, um einen Menschen zum Zweck der Abschiebung herauszuholen, ist offenbar verbreitet. Die Polizei berief sich auf Paragraf 24 Abs.5 des Niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes. „Wohnungen dürfen jedoch zur Verhütung des Eintritts erheblicher Gefahren jederzeit betreten werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort [2.] sich Personen aufhalten, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen“, heißt es dort. Nach Angaben einer Vertreterin sei dieses Vorgehen auch bei anderen Ausländerbehörden üblich, zumal Richter Anträge auf Durchsuchungen oft mit Hinweis auf eben diesen Paragrafen ablehnten.</p>
<p>Eine Durchsuchung sei es ohnehin nicht gewesen, sagte sie weiter, schließlich seien keine Schränke geöffnet oder unter die Betten geschaut worden. Sie räumte allerdings ein, dass alle Räume von den Beamten begangen worden seien; auch seien zwei 14-jährige Enkel der Klägerin geweckt und nach ihrer Identität befragt worden – es hätte sich bei einem von beiden ja um den doppelt so alten Fitim handeln können. „Sie schliefen mit dem Gesicht zur Wand“, hieß es zur Rechtfertigung, und man wisse ja, dass Leute frühmorgens ein wenig anders aussehen. „Was sollen die Beamten denn machen – warten, bis alle Anwesenden aufwachen?“ Ein Beisitzer verwies zudem auf das fehlende Einverständnis der Klägerin zur Durchsuchung der Wohnung. Vielleicht habe die Kosovarin das Anliegen ja nicht richtig verstanden, mutmaßte die Polizeivertreterin.</p>
<p>Der Rechtsbeistand der Klägerin, der Bremer Anwalt Jan Sürig, sah das ganz anders: Es seien Bereiche überprüft worden, in denen sich Menschen zur fraglichen Uhrzeit normalerweise nicht aufhielten, es sei denn, sie verstecken sich. Bei dem Einsatz habe es sich demnach um eine – wie es in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in einem anderen Fall heißt – „ziel- und zweckgerichtete Suche nach einer Person“ gehandelt, und dieser Auftrag allein reiche schon aus, um dem Einsatz als Durchsuchung einzuordnen. Spätestens, wenn die Beamten Handlungen vornehmen, die über das bloße Betreten einer Wohnung hinausgingen, sei dies der Fall.</p>
<p>Dieser Auffassung schloss sich das Gericht an und bezog sich dabei auf ähnliche Urteile des Bundesverwaltungs- und des Bundesverfassungsgerichts. Dass es mehrere Urteile und somit mehrere Definitionen einer Durchsuchung gibt, deutet darauf hin, dass keine eindeutige Grenze zu ziehen ist; und die von den Delmenhorster Behörden erstrebte Antwort auf die Frage, ab wann „diese Grenze überschritten“ sei, gab es nur in groben Zügen. Fest steht, dass sie im vorliegenden Fall mit der Begehung des kompletten Wohn- und Nebenbereichs sowie der Befragung von anwesenden Personen überschritten worden ist.</p>
<p>Die Ausländerbehörden in Niedersachsen werden ihre künftige Vorgehensweise wohl prüfen müssen. Der als Grundlage derartiger Einsätze offenbar beliebte Paragraf 24 Abs.5.2 ist nicht beliebig dehnbar, und für Sürig liegt das Problem ohnehin in den grundlegenden Rahmenbedingungen einer Abschiebung. „Der Flug ist gebucht, die Beamten handeln unter Zeitdruck“, sagt der Anwalt – das Ziel eines solchen Einsatzes laute stets: „Wir gehen hier ohne diese Person nicht raus.“ Und „bei so einem klaren Auftrag durchsucht man eine Wohnung – und betritt sie nicht bloß.“</p>
<p>Es mag sein, sagte der Richter abschließend, dass „der niedersächsische Gesetzgeber es sich ein bisschen zu einfach gemacht hat“.</p>
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		<title>„Alle brav“</title>
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		<pubDate>Tue, 29 May 2012 04:00:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Maik Nolte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtleben]]></category>
		<category><![CDATA[Innenpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Land]]></category>
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		<description><![CDATA[Busfahren muss in Oldenburg ein gefährliches Unterfangen sein: Die VWG hat knapp 400 Überwachungskameras in ihren Bussen installiert. Und zur Einweihung des Systems kam hoher Besuch aus Hannover.]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size: medium;">Busfahren muss in Oldenburg ein gefährliches Unterfangen sein: Die VWG hat knapp 400 Überwachungskameras in ihren Bussen installiert. Und zur Einweihung des Systems kam hoher Besuch aus Hannover.</span></p>
<div id="attachment_42514" class="wp-caption aligncenter" style="width: 620px"><a href="http://www.noltejournal.de/Magazin/wp-content/uploads/2012/05/schünemann-vwg.jpg"><img class="size-full wp-image-42514" alt="Hat die Sache im Griff: Innenminister Uwe Schünemann. FOTO: mno" src="http://www.noltejournal.de/Magazin/wp-content/uploads/2012/05/schünemann-vwg.jpg" width="610" height="407" /></a><p class="wp-caption-text">Hat die Sache im Griff: Innenminister Uwe Schünemann. FOTO: mno</p></div>
<p>Mit nur fünf Minuten Verspätung, was für hohe Regierungsbeamte auf auswärtigen Presseterminen immer noch als überpünktlich zählen darf, rauscht Uwe Schünemann in die Kantine der Verkehr und Wasser GmbH, kurz VWG. Der Innenminister, diesmal ohne Dreitagebart, ist eigens aus Hannover angereist, um deren nagelneues „Videoschutzsystem“ offiziell in Betrieb zu nehmen. Hinter diesem bemühten Euphemismus verbirgt sich die Tatsache, dass von nun an alle 88 Linienbusse der Stadt mit je vier bis fünf Videoüberwachungskameras ausgestattet sind, deren Bilder live in die Leitstelle der VWG übertragen werden können.</p>
<p>Schünemann hält eine zehnminütige Ansprache, routiniert und flüssig, ohne Notizen. Er lobt die Stadt für ihre Präventionsarbeit im Allgemeinen und den Gastgeber für sein Sicherheitssystem im Besonderen. Es sei nicht nur eine Innovation, sondern geradezu eine „neue Innovation“, sagt der Minister, mit Betonung auf „neu“. Auch die Akzente, die man jetzt im Bereich der Prävention setze, seien neu. Und die betreffende Technik ja ohnehin, von der „derjenige profitieren soll, der in Not ist“. Der Name Dominik Brunner – der Mann, der an einer Münchner S-Bahn-Station totgeprügelt wurde – fällt geradezu unausweichlich. „Jugendkriminalität“, das sei ein zentrales Thema.</p>
<div id="attachment_42513" class="wp-caption aligncenter" style="width: 620px"><a href="http://www.noltejournal.de/Magazin/wp-content/uploads/2012/05/schünemann-vwg-zeige.jpg"><img class="size-full wp-image-42513" alt="Sonderservice für die Leser: Eines der guten alten Zeige-Fotos. FOTO: mno" src="http://www.noltejournal.de/Magazin/wp-content/uploads/2012/05/schünemann-vwg-zeige.jpg" width="610" height="431" /></a><p class="wp-caption-text">Sonderservice für die Leser: Eines der guten alten Zeige-Fotos. FOTO: mno</p></div>
<p>Auf den Einwand eines Journalisten, dass die vielen Kameras auf Bahnhöfen diese Vorfälle ja auch nicht verhindert hätten, gerät der Duktus des Ministers ein wenig ins Stocken, als er widerspricht: „Wenn man weiß, dass Aufnahmen gemacht werden, hat das präventiven Charakter.“ Ob man das an Zahlen festmachen könne? Nun ja, sagt VWG-Chef Michael Emschermann: Seit sie 2011 mit der Installation der Kameras begonnen hätten, habe es „keine nennenswerten Vorkommnisse gegeben.“ Kurz darauf: „Ist vielleicht ein bisschen früh für repräsentative Ergebnisse.“ Schünemann springt ihm zur Seite: „Wo es Videoüberwachung gibt, sind die Zahlen rückläufig.“</p>
<p>Die einzige konkrete Zahl, die für Oldenburg genannt wird, lautet 53: So viele „Straftaten jeder Couleur“ habe es 2011 gegeben, sagt der ebenfalls anwesende Polizeipräsident Hans-Jürgen Thurau, und bevor jemand anmerken kann, dass diese Zahl nicht so furchtbar hoch zu sein scheint, herrscht er vorsorglich den Journalisten an, er solle sich mal die Frage stellen, ob er „das eigene Kind lieber in einen Bus mit oder einen ohne Videoüberwachung einsteigen“ lassen wolle. Schünemann und Emschermann nicken ernst, sie wirken wie ein eingespieltes Team, scheinen sogar denselben asphaltgrauen Anzug zu tragen.</p>
<p>Es geht in den bereitgestellten Bus. Emschermann erklärt die Funktionsweise des Systems; Schünemann, der sich vielleicht fragt, wann er zuletzt Bus gefahren ist, schaut ihm mit ministerialer Miene dabei zu. In der verbauten Enge des Busses quetschen sich Kamerateams und Fotografen zwischen die Sitzbänke, um gute Aufnahmen zu bekommen; einer äußert den Wunsch, Emschermann, Schünemann und Thurau mögen doch bitte auf eine der dezent an der Decke installierten Kameras zeigen. Sie tun es tatsächlich. Kameras klicken. Datenschutzrechtlich sei alles abgeklärt, sagt Emschermann, die Aufnahmen würden nach 72 Stunden gelöscht, und ein Aufkleber an der Bustür weise auf die Kameras hin.</p>
<div id="attachment_42515" class="wp-caption aligncenter" style="width: 620px"><a href="http://www.noltejournal.de/Magazin/wp-content/uploads/2012/05/schünemann-vwg-2.jpg"><img class="size-full wp-image-42515" alt="Draußen vor der Bustür. FOTO: mno" src="http://www.noltejournal.de/Magazin/wp-content/uploads/2012/05/schünemann-vwg-2.jpg" width="610" height="404" /></a><p class="wp-caption-text">Draußen vor der Bustür. FOTO: mno</p></div>
<p>Letzte Station: Die Leitstelle, die ziemlich genau so aussieht, wie man sie sich vorstellt; mit einer Batterie Monitore auf einem bogenförmigen Schreibtisch, an den sich Schünemann setzt. Der Bus, in dem sich die Gruppe gerade die Kameras angeschaut hat, ist mittlerweile losgefahren, die Leitstelle schaltet sich live hinein. „Das ist sonst natürlich streng verboten“, erklärt Emschermann eilig, nur in Notfällen dürfe das geschehen. Etwa wenn sich der Bus untypisch bewege, auch das wird auf einem Bildschirm gezeigt, ein roter Punkt auf einem virtuellen Stadtplan. „Wir hatten ja mal vor ein paar Jahren den Fall mit der Busentführung“, und erneut nicken alle ernst. Busentführungen, das ist vielleicht ein weniger zentrales, aber wohl auch irgendwie wichtiges Thema.</p>
<p>„Und hier kann man dann zwischen den Kameras herumschalten?“, fragt Schünemann und greift zur Maus. Er hat die Funktionsweise sofort begriffen. Die Bilder aus dem Bus mit den VWG-Mitarbeitern zeigen indes nichts Besonderes. „Alle brav“, sagt der Minister. Doch plötzlich erklingt ein Alarmton. „Was ist das? Berichten Sie“, weist Emschermann einen Mitarbeiter an. „Ein Unfallsensor“, sagt der: „Die müssen noch ein wenig feinjustiert werden.“ Der Alarm, den der Fahrer im Notfall auslösen kann, klinge aber auch so.</p>
<p>99 Prozent der Fahrer hätten die Videoüberwachung begrüßt, sagt Emschermann, nur ganz wenige hätten sich kritisch geäußert, mit der Philosophie einer „schöneren Welt – aber so ist es leider nicht.“ Gekichere, nicht nur bei den Protagonisten, sondern auch bei den Journalisten. Die bitten Schünemann zum Abschluss, für ein Foto eine unmontierte Überwachungskamera in die Hand zu nehmen. Es ist alles drauf auf dem Bild: Der Minister, die Kamera, der Überwachungsbildschirm, das gequälte Presselächeln. Noch zwei Interviews für oeins und das RTL-Team, dann macht sich Schünemann auf den Rückweg, wie geplant nach einer Stunde. „Pünktlich wie die Busse“, scherzt er noch, aber die Oldenburger Pressevertreter sind bereits außer Hörweite. Sie hätten darüber lauthals gelacht.</p>
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