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	<title>Noltejournal &#124; Magazin &#187; Justiz &#124; Noltejournal | Magazin</title>
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		<title>Die Firma dankt</title>
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		<pubDate>Mon, 29 Oct 2012 05:00:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Maik Nolte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Leute]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtleben]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>

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		<description><![CDATA[Sechs Monate Bewährungsstrafe wegen Untreue: Die Karriere des umtriebigen Vollblutpolitikers Karl-Heinz Funke ist an einem Tiefpunkt angelangt. Die wesentlichere Frage aber müsste lauten: Was ist eigentlich beim OOWV los?]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size: medium;">Sechs Monate Bewährungsstrafe wegen Untreue: Die Karriere des umtriebigen Vollblutpolitikers Karl-Heinz Funke ist an einem Tiefpunkt angelangt. Die wesentlichere Frage aber müsste lauten: Was ist eigentlich beim OOWV los?</span></p>
<div id="attachment_42476" class="wp-caption aligncenter" style="width: 610px"><a href="http://www.noltejournal.de/Magazin/wp-content/uploads/2012/10/funke-prozess.jpg"><img class="size-full wp-image-42476" alt="Seltenes Bild: Ein leichtes Lächeln auf dem Gesicht von Karl-Heinz Funke (li.). Viele Anlässe zur Freude hatte er im Prozess nicht. FOTO: mno" src="http://www.noltejournal.de/Magazin/wp-content/uploads/2012/10/funke-prozess.jpg" width="600" height="423" /></a><p class="wp-caption-text">Seltenes Bild: Ein leichtes Lächeln auf dem Gesicht von Karl-Heinz Funke (li.). Viele Anlässe zur Freude hatte er im Prozess nicht. FOTO: mno</p></div>
<p>Ein bisschen erleichtert wirkte Karl-Heinz Funke schon, trotz der soeben erfolgten Verurteilung und trotz des nicht geringen Strafmaßes: Sechs Monate Freiheitsstrafe wegen Untreue, ausgesetzt zur Bewährung, dazu eine Geldbuße von 10.000 Euro. Aber in dem Anklagepunkt, der ihm am wichtigsten war – die Bezuschussung seiner Silberhochzeit durch den Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband – wurde der ehemalige Bundeslandwirtschaftsminister freigesprochen. Es war diese Silberhochzeit, die das größere öffentliche Aufsehen erregte und die Person Funke in ein denkbar schlechtes Licht gerückt hatte; viel mehr als der Vorwurf, er habe als Verbandsvorsteher dem mitangeklagten ehemaligen OOWV-Geschäftsführer Hans-Peter Blohm eine unrechtmäßige Gehaltserhöhung zukommen lassen. Es war die Silberhochzeit, die die Frage aufwarf, wie genau es der einstmals hochrangige Politiker aus Varel, der schon mit Vorwürfen wegen fehlenden Baugenehmigungen, Schwarzarbeit und falschen Spesenrechnungen zu kämpfen hatte, mit Recht und Ordnung nehme. „Ich habe einen Fehler begangen“, sagte der frisch verurteilte Ex-Minister in die Kameras, „aber kein Unrecht“. Das lässt tief blicken.</p>
<p>14 Verhandlungstage hatte der sonst so wortgewaltige Friese eisern zu den Vorwürfen geschwiegen, ein ganz und gar ungewohntes Bild: Still, in sich gekehrt, nur gelegentlich den Blick durch den Raum schweifen lassend, während Staatsanwälte und Verteidiger Zeugen befragten, Satzungen durchforsteten und detaillierte Rechnungen verlesen ließen. Am vorletzten Prozesstag aber, als nach den Plädoyers der Anklage und der Verteidigung den Angeklagten das letzte Wort gebührte, schlug die Stunde des Karl-Heinz Funke. Sein „letztes Wort“ dauerte eine halbe Stunde, und er widmete sie fast ausschließlich diesem ersten Anklagepunkt. Der redegewandte Politiker spann dabei den Bogen von der zivilisatorischen Bedeutung der Wasserversorgung über die Brüsseler EU-Politik bis hin zu den Vareler Landfrauen, deklamierte seinen enormen Einsatz für den Verband und berichtete in bewegtem Tonfall von den Belastungen, die die Ermittlungen für seine Familie mit sich brachten. So kennt man Funke: Als charismatischen Redner, als bodenständigen Volkstribun, als einen, der Macht und Einfluss hat und mit dem man trotzdem mal einen Kurzen trinken kann. Er ließ beinahe vergessen, dass er Angeklagter war und nicht Opfer.</p>
<p>Von der Bezahlung des Silberhochzeitsbuffets durch den OOWV habe er erst später erfahren; nie sei ihm in den Sinn gekommen, die Kosten dem Verband aufzubürden, sagte Funke, und es klang auch durchaus glaubhaft. Die Idee dazu kam nach Ansicht des Gerichts allein von Blohm, der wohl auch dafür verantwortlich war, dass die Zahlung in der Buchhaltung verschleiert wurde. Zwar hatte Funke gegenüber dem Verband zunächst ebenfalls die Unwahrheit gesagt, was die ominösen Zahlungen betraf – dass er aber bereits eine Woche später den Vorgang einräumte und das Geld zurückzahlte, hielt ihm das Gericht zugute. Blohm hingegen nicht – er habe genau gewusst, dass sein Handeln rechtswidrig sei, sagte der Vorsitzende Richter Horst Kießler in der Urteilsbegründung: „Was da für ein Zirkus gemacht wurde mit den Rechnungen.“ Blohm hatte die 8.000 Euro für das Buffet gestückelt und als „Dankeschön-Veranstaltungen“ für von Bauarbeiten genervte Anwohner ausgewiesen; der Gastronom, der das Buffet geliefert hatte, stellte entsprechend vier Einzelrechnungen aus – wodurch sich, nebenbei bemerkt, der Gesamtbetrag auf wundersame Weise noch einmal um gut 100 Euro erhöhte.</p>
<p>In der vorangegangenen Beweisaufnahme hatten sich die Verteidiger bemüht zu beweisen, dass die Silberhochzeit weniger als Privatfeier zu sehen sei als vielmehr wie eine PR-Veranstaltung des OOWV, die letztlich der Imagepflege des Verbands diene – schließlich habe Funke öffentlich per Zeitungsannonce zur Sause eingeladen. Es habe einen Vorstandsbeschluss gegeben, der solche Ausgaben für verdiente Mitarbeiter billige. Dass dieser Beschluss allerdings nirgendwo schriftlich festgehalten wurde, war der Argumentation eher nicht zuträglich: Das Gericht zweifelte offen die Existenz einer solchen Absprache an, und überhaupt bleibe eine Familienfeier ein privates Fest, ganz egal, wen man in welcher Form einlade.</p>
<p>„Egal“ war auch das Stichwort bei der Behandlung des zweiten Anklagepunkts. Funke hatte als Vorsteher mit seiner Unterschrift am Vorstand vorbei eine Gehaltserhöhung für Blohm genehmigt – von 117.000 Euro netto, die der Verband ihm zugestanden hatte, auf 270.000 Euro brutto; ein Betrag, den Blohm und seine Personalchefin als „branchenübliches Gehaltsniveau“ einer Führungskräftezeitschrift entnommen hatten. Letztlich blieb Blohm netto mehr übrig als der mit dem Vorstand vereinbarte Betrag – der Schaden für den OOWV, der als Nebenkläger auftrat, wurde auf 103.000 Euro beziffert. Dennoch sprach die Verteidigung stets von einer „Gehaltsumstellung“, nicht von einer Erhöhung, zumal sich Blohms Gehalt durch Zulagen auch in den Jahren zuvor schon in ähnlichen Sphären bewegt hatte. „Egal“, befand das Gericht. Egal sei, was die Angeklagten als „angemessen“ erachteten; egal, was Blohm vorher kassierte – das von Funke zugestandene Gehalt war schlussendlich höher als das vom Vorstand zugebilligte, und das hätten beide auch ganz genau gewusst und bezweckt, hieß es.</p>
<p>Sechs Monate für Funke, elf für Blohm – keine außergewöhnlich sanften Urteile, die das Gericht mit der Eigenschaft des Wasserverbandes als Körperschaft des öffentlichen Rechts begründete. Das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat stehe auf dem Spiel, der Verbraucher müsse sich darauf verlassen können, „dass mit seinen Geldern ordentlich umgegangen wird“, sagte Kießler. Das Image des OOWV dürfte in dieser Hinsicht bereits jetzt angekratzt sein – zu oft war während des Prozesses die Rede von rein mündlichen Absprachen, von ungewöhnlichen Gehaltsstrukturen und fragwürdigen Geldzahlungen. Ob der Wasserverband, der im Prozess als Nebenkläger auftrat, den auf 90.000 Euro heruntergerechneten Schaden auf dem Wege einer Zivilklage einfordern wird, werde geprüft, sagte ein Sprecher. Ob der Verband sein eigenes Geschäftsgebaren ebenfalls auf den Prüfstand stellt, wird sich zeigen.</p>
<p>Ein Nachspiel wird der Prozess wohl so oder so haben: Die Verteidigung kündigte an, mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ in Revision gehen zu wollen.</p>
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		<title>Die Schwelle überschritten</title>
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		<pubDate>Fri, 08 Jun 2012 04:00:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Maik Nolte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Panorama]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[Migration]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>

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		<description><![CDATA[To seek or not to seek - wann durchsuchen Polizeibeamte eine Wohnung, und wann halten sie sich bloß darin auf? In einem Delmenhorster Fall sind die Beamten zu weit gegangen, urteilt das Oldenburger Verwaltungsgericht.]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size: medium;">To seek or not to seek &#8211; wann durchsuchen Polizeibeamte eine Wohnung, und wann halten sie sich bloß darin auf? In einem Delmenhorster Fall sind die Beamten zu weit gegangen, urteilt das Oldenburger Verwaltungsgericht.</span></p>
<div id="attachment_42596" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><a href="http://www.noltejournal.de/Magazin/wp-content/uploads/2012/06/verwaltungsgericht-ol.jpg"><img class="size-medium wp-image-42596" alt="Unscheinbar zwischen ECE und Galeria-Parkhaus gelegen: Das Verwaltungsgericht. BILD: mno" src="http://www.noltejournal.de/Magazin/wp-content/uploads/2012/06/verwaltungsgericht-ol-300x193.jpg" width="300" height="193" /></a><p class="wp-caption-text">Unscheinbar zwischen ECE und Galeria-Parkhaus gelegen: Das Verwaltungsgericht. BILD: mno</p></div>
<p>„Haben Sie überhaupt einen Durchsuchungsbefehl?“ Ein ebenso beliebter wie abgegriffener Satz in TV-Krimis, der gleichwohl einen rechtsstaatlichen Grundsatz widerspiegelt: Eine Hausdurchsuchung darf nur mit richterlicher Genehmigung erfolgen, da sie einen schweren Eingriff in ein Grundrecht darstellt, nämlich die Unverletzlichkeit der Wohnung. Aber ab wann ist eine Durchsuchung eigentlich eine Durchsuchung? Der Polizeieinsatz in einer Delmenhorster Wohnung im vergangenen Sommer mit dem Ziel, einer abzuschiebenden Person habhaft zu werden, war eine – und, da kein richterlicher Beschluss vorlag, rechtswidrig. Das urteilte das Verwaltungsgericht Oldenburg am Mittwoch. Damit dürfte die Abschiebepraxis mancher Ausländerbehörde auf dem Prüfstand stehen.</p>
<p>Am 8. Juli 2011 hatten acht Polizisten das Wohngebäude der Familie Mujaj, die 1993 aus dem Kosovo nach Delmenhorst kam, betreten. Sie waren auf der Suche nach dem 28-jährigen Fitim Mujaj, dessen Abschiebung beschlossen war, und traten in dieser hohen Mannstärke auf, da ein vorangegangener Versuch einige Wochen zuvor angesichts von rund 100 vor dem Haus protestierenden Flüchtlingsaktivisten abgebrochen worden war. Die Beamten überprüften Wohn- und Kellerräume, den Dachboden sowie ein Nebengebäude, ohne Mujaj vorzufinden. Weil die Einsatzkräfte keinen Durchsuchungsbeschluss vorweisen konnten und sie auch kein Einverständnis zu einer Durchsuchung gegeben hatte, reichte die Mutter des Gesuchten als Wohnungsinhaberin Klage gegen das Land Niedersachsen ein. Die Beamten hätten nicht einmal geklingelt, sagte sie vor Gericht.</p>
<p>Die Praxis, eine Wohnung auch ohne Durchsuchungsbeschluss zu betreten, um einen Menschen zum Zweck der Abschiebung herauszuholen, ist offenbar verbreitet. Die Polizei berief sich auf Paragraf 24 Abs.5 des Niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes. „Wohnungen dürfen jedoch zur Verhütung des Eintritts erheblicher Gefahren jederzeit betreten werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort [2.] sich Personen aufhalten, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen“, heißt es dort. Nach Angaben einer Vertreterin sei dieses Vorgehen auch bei anderen Ausländerbehörden üblich, zumal Richter Anträge auf Durchsuchungen oft mit Hinweis auf eben diesen Paragrafen ablehnten.</p>
<p>Eine Durchsuchung sei es ohnehin nicht gewesen, sagte sie weiter, schließlich seien keine Schränke geöffnet oder unter die Betten geschaut worden. Sie räumte allerdings ein, dass alle Räume von den Beamten begangen worden seien; auch seien zwei 14-jährige Enkel der Klägerin geweckt und nach ihrer Identität befragt worden – es hätte sich bei einem von beiden ja um den doppelt so alten Fitim handeln können. „Sie schliefen mit dem Gesicht zur Wand“, hieß es zur Rechtfertigung, und man wisse ja, dass Leute frühmorgens ein wenig anders aussehen. „Was sollen die Beamten denn machen – warten, bis alle Anwesenden aufwachen?“ Ein Beisitzer verwies zudem auf das fehlende Einverständnis der Klägerin zur Durchsuchung der Wohnung. Vielleicht habe die Kosovarin das Anliegen ja nicht richtig verstanden, mutmaßte die Polizeivertreterin.</p>
<p>Der Rechtsbeistand der Klägerin, der Bremer Anwalt Jan Sürig, sah das ganz anders: Es seien Bereiche überprüft worden, in denen sich Menschen zur fraglichen Uhrzeit normalerweise nicht aufhielten, es sei denn, sie verstecken sich. Bei dem Einsatz habe es sich demnach um eine – wie es in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in einem anderen Fall heißt – „ziel- und zweckgerichtete Suche nach einer Person“ gehandelt, und dieser Auftrag allein reiche schon aus, um dem Einsatz als Durchsuchung einzuordnen. Spätestens, wenn die Beamten Handlungen vornehmen, die über das bloße Betreten einer Wohnung hinausgingen, sei dies der Fall.</p>
<p>Dieser Auffassung schloss sich das Gericht an und bezog sich dabei auf ähnliche Urteile des Bundesverwaltungs- und des Bundesverfassungsgerichts. Dass es mehrere Urteile und somit mehrere Definitionen einer Durchsuchung gibt, deutet darauf hin, dass keine eindeutige Grenze zu ziehen ist; und die von den Delmenhorster Behörden erstrebte Antwort auf die Frage, ab wann „diese Grenze überschritten“ sei, gab es nur in groben Zügen. Fest steht, dass sie im vorliegenden Fall mit der Begehung des kompletten Wohn- und Nebenbereichs sowie der Befragung von anwesenden Personen überschritten worden ist.</p>
<p>Die Ausländerbehörden in Niedersachsen werden ihre künftige Vorgehensweise wohl prüfen müssen. Der als Grundlage derartiger Einsätze offenbar beliebte Paragraf 24 Abs.5.2 ist nicht beliebig dehnbar, und für Sürig liegt das Problem ohnehin in den grundlegenden Rahmenbedingungen einer Abschiebung. „Der Flug ist gebucht, die Beamten handeln unter Zeitdruck“, sagt der Anwalt – das Ziel eines solchen Einsatzes laute stets: „Wir gehen hier ohne diese Person nicht raus.“ Und „bei so einem klaren Auftrag durchsucht man eine Wohnung – und betritt sie nicht bloß.“</p>
<p>Es mag sein, sagte der Richter abschließend, dass „der niedersächsische Gesetzgeber es sich ein bisschen zu einfach gemacht hat“.</p>
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		<title>Strohfeuer um fiktiven Brandanschlag</title>
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		<pubDate>Sun, 27 Mar 2011 02:00:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Maik Nolte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blattkritik]]></category>
		<category><![CDATA[Panorama]]></category>
		<category><![CDATA[CDU]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[NWZ]]></category>
		<category><![CDATA[Tierschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Ihre politische Karriere war kürzer als die musikalische mancher Superstar-Kandidaten: Es ist still geworden um die CDU-Politikerin und Putenmästerin Astrid Grotelüschen, die nach ihrem Intermezzo im niedersächsischen Landwirtschaftsministerium wieder in die Landwirtschaftsindustrie zurückgekehrt ist. Vielleicht ein wenig zu still - denn: War da nicht was? Zum Beispiel ein Riesenbohei um einen angeblichen Brandanschlag?]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size: medium;">Ihre politische Karriere war kürzer als die musikalische mancher DSDS-Kandidaten, und auch sonst mangelt es der CDU-Politikerin an Starqualitäten: Es ist still geworden um Putenbrüterin Astrid Grotelüschen, die nach ihrem Intermezzo im niedersächsischen Landwirtschafts­ministerium wieder in die Landwirtschaftsindustrie zurückgekehrt ist. Vielleicht ein wenig zu still – denn: War da nicht was? Zum Beispiel ein Riesenbohei um einen angeblichen Brandanschlag?</span></p>
<div id="attachment_42242" class="wp-caption aligncenter" style="width: 610px"><a href="http://www.noltejournal.de/Magazin/wp-content/uploads/2011/03/PETA_Grotel_Stall_gross.jpg"><img class="size-full wp-image-42242" alt="Geeignetes Anschlagsziel für Tierschützer? Puten im Stall. FOTO: Peta" src="http://www.noltejournal.de/Magazin/wp-content/uploads/2011/03/PETA_Grotel_Stall_gross.jpg" width="600" height="398" /></a><p class="wp-caption-text">Geeignetes Anschlagsziel für Tierschützer? Puten im Stall. FOTO: Peta</p></div>
<p>Wo Rauch ist, ist auch Feuer, heißt es. Und wo Feuer ist, sind die Medien nicht weit. Und als in der Nacht vom 20. auf den 21. August 2010 eine Papiertonne auf dem Gelände der der Familie Grotelüschen gehörenden Mastputen-Brüterei Ahlhorn kokelte, stand für einige Redaktionen sehr schnell fest: Dieses Feuer konnte nur – ja, es <em>musste </em>gelegt worden sein; das Wort &#8220;Anschlag&#8221; wurde aus der Schublade der politische Gewalt oder Terrorakte beschreibenden Begriffe hervorgeholt und machte sogleich die Runde. &#8220;Ministerin Grotelüschen geschockt! Brandanschlag auf Familienbetrieb&#8221; überschrieb die Bild-Zeitung ihren Artikel, illustrierte ihn mit einem Foto, auf dem sie verheult aussieht (vielleicht aber auch nur müde) und lieferte gleich eine anschauliche Schilderung des von der Redaktion postulierten Geschehens mit: &#8220;Der Attentäter schlich auf den Hof, steckte Altpapier in einer grünen Tonne an, schob den schwelenden Container direkt neben eine Hauswand&#8221;, hieß es da, als ob ein Bild-Reporter dabei gewesen wäre.</p>
<p><strong>Wessen Kampagne?</strong></p>
<p>In das gleiche Horn stieß auch die Nordwest-Zeitung: &#8220;<a href="http://www.nwzonline.de/Region/Ticker/Artikel/2413331/Ahlhorn%20%20Anschlag%20auf%20Grotel%C3%83%C6%92%C3%86%E2%80%99%C3%83%E2%80%9A%C3%82%C2%BCschen-Br%C3%83%C6%92%C3%86%E2%80%99%C3%83%E2%80%9A%C3%82%C2%BCterei.html" target="_blank">Anschlag auf Grotelüschen-Stall</a>&#8221; titelte sie und legte gleich mit einem menschelnden Folgeartikel nach: &#8220;<a href="http://www.nwzonline.de/Aktuelles/Politik/Niedersachsen/NWZ/Artikel/2413207/Grotel%FCschen+ersch%FCttert+nach+Feuer.html" target="_blank">Grotelüschen erschüttert nach Feuer</a>&#8220;. Beide Zeitungen präsentierten auch gleich die – ihrer Ansicht nach – Hauptverdächtigen: Radikale Tierschützer. Schließlich hatte die Tierrechtsorganisation Peta nur wenige Wochen zuvor <a href="http://www.peta.de/grotelueschen" target="_blank">Videos veröffentlicht</a>, die grausige Haltungsbedingungen von Puten in einem mit der Firmengruppe der Grotelüschens zusammenhängenden Stall dokumentierten und damit eine öffentliche Diskussion um die Ministerin, in deren Ressort immerhin auch der Tierschutz fiel, entfachten. Beweise oder Indizien für einen Anschlag gab es keine – was die Redaktion von NWZtv allerdings nicht davon abhielt, Ahlhorner Anwohner vor der Kamera <a href="http://www.nwzonline.de/Video/Anschlag-auf-Mastputen-Brueterei_593182823001.html" target="_blank">zu ihrer Meinung zum &#8220;Anschlag&#8221; zu befragen</a>, die sich sogleich abfällig über derartige &#8220;Methoden der Tierschützer&#8221; äußerten. Grotelüschens Ehemann Garlich sprach von einer &#8220;politischen Kampagne&#8221;. Er meinte die Tierschützer, nicht die Berichterstattung.</p>
<p>Und nun, ein gutes halbes Jahr später? Was ist eigentlich daraus geworden?  &#8220;Die Ermittlungen wurden eingestellt&#8221;, sagt Staatsanwaltschaftssprecher Rainer du Mesnil de Rochemont auf Anfrage: &#8220;Schon vor Wochen.&#8221; Das genaue Datum müsse er nachschlagen – es klingt nicht eben so, als hätte der Fall die Gemüter in der Oldenburger Staatsanwaltschaft über Monate hinweg in Wallung gehalten. Es hätten sich, so du Mesnil de Rochemont, &#8220;keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Tierschützer, dritte Personen, die Familie Grotelüschen selbst oder der Wachmann den Papierkorb angesteckt haben&#8221;.</p>
<p><strong>Kein Anschlag, kein Artikel</strong></p>
<p>Dass Tierschützer einen Stall mit Zigtausend Tieren in Brand setzen würden, war wohl ohnehin eine bizarre Theorie &#8211; was Grotelüschens Parteifreund und CDU-Fraktionsvorsitzenden Björn Thümler allerdings nicht davon abhielt, im niedersächsischen Landtag sogar den Entwurf einer &#8220;Resolution gegen Gewalt unter dem Deckmantel des Tierschutzes&#8221; zu verteilen. Dabei waren schon kurz nach dem Brand die Zweifel der Polizei – die anfangs, wie üblich in solchen Fällen, in alle Richtungen ermittelte – an der Anschlagstheorie gewachsen. Das vermeldete schließlich auch die NWZ am 1. September, eineinhalb Wochen später. Über die definitive Einstellung der Ermittlungen und vor allem über das Nichtvorhandensein jeglicher Indizien für die groß aufgemachte Brandstiftungsgeschichte findet sich allerdings in den Onlineauftritten beider Zeitungen &#8211; nichts.</p>
<p>Genaugenommen könne man in diesem Fall, so du Mesnil de Rochemont weiter, eigentlich nicht einmal von einer Brandstiftung sprechen, denn die liege nur vor, wenn gezielt versucht werde, ein Gebäude anzuzünden. Ob es denn nicht denkbar sei, dass jemand den Papierkorb angezündet habe, um genau das zu erreichen? &#8220;Denkbar ist vieles&#8221;, antwortet der Sprecher der Staatsanwaltschaft in leicht gequältem Tonfall. &#8220;Zum Beispiel auch, dass es einfach eine Zigarettenkippe war.&#8221;</p>
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